Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren

Stellungnahme zum Kreishaushalt 2017 / 2018 im Rahmen der Beteiligung nach § 55 KrO NRW

Sehr geehrter Herr Landrat Spelthahn,

Ihr Schreiben vom 28. Oktober 2016, mit dem Sie das Verfahren zur Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Abs. 1 Satz KrO NRW einleiten, haben wir dankend erhalten. Dieses wurde in der Bürgermeisterkonferenz eingehend erörtert. Das Benehmen kann nicht hergestellt werden.

Generell ist zu beobachten, dass die Hebesätze der Umlageverbände in den letzten Jahren politisch immer heftiger umstritten sind und finanzpolitische Entscheidungen der Umlageverbände Gefahr laufen, die Atmosphäre zwischen den Gebietskörperschaften zu belasten. Grund hierfür ist in erster Linie die von allen kommunalen Verbänden seit vielen Jahren kritisierte strukturelle Unterfinanzierung sämtlicher kommunaler Gebietskörperschaften. Wenn die finanziellen Ressourcen insgesamt nicht ausreichen, können auch noch so aus-gefeilte Verteilungskriterien die Finanzmittel nicht mehren und so den Substanzverzehr und damit die Erosion der Basis kommunaler Selbstverwaltung nicht verhindern. Trotz aller - tendenziell ohnehin den ländlichen Raum eher benachteiligender - Bemühungen des Landes zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation dauert dieses strukturelle Problem nicht nur an, sondern verschärft sich zunehmend. Hierauf hatten die kommunalen Spitzenverbände unisono in ihren ausführlichen Stellungnahmen anlässlich der Anhörungen zur Schuldenbremse und den Gemeindefinanzierungsgesetzen der vergangenen Jahre hingewiesen.

Das Problem der strukturellen Unterfinanzierung belastet grundsätzlich alle Kommunen, auch die Umlageverbände und den Kreis Düren. Der Unterschied
besteht allerdings darin, dass die Umlageverbände ihren Finanzbedarf vergleichsweise unproblematisch über die Umlage decken können, ohne Rücksicht auf die finanzielle Situation der umlagezahlenden Kommunen nehmen zu müssen.

Es sind die Entscheidungen der Kreise, die über die Aufteilung der für den kreisangehörigen Raum zur Verfügung stehenden Einnahmen bestimmen. Beide Ebenen können zwar auf ihr verfassungsrechtlich garantiertes Selbstverwaltungsrecht verweisen; die Ausübung dieses Selbstverwaltungsrechts geht allerdings bei Umlageverbänden zwangsläufig zu Lasten der Umlagezahler, während umgekehrt dies nicht der Fall ist. So ist im Ergebnis der Konsolidierungsdruck in den Haushalten der Umlageverbände nicht annähernd so hoch wie bei den Umlagezahlern.

Abseits dieser grundsätzlichen Vorbemerkungen und der sich daraus ergebenden Tatsache, dass Kreis und kreisangehörige Kommunen letztlich in einem Boot sitzen, wenn die kommunale Finanzausstattung seitens des Landes als unzureichend zu kritisieren ist, überzeugen die in Ihrem Schreiben sehr ausführlich dargelegten Gründe für die Bemessung der Kreis- und Jugendamtsumlage nicht. Bereits in den gemeinsamen Sitzungen der Haushaltskommission hatten wir ausführlich dargelegt, dass die weitere Steigerung der zu zahlenden Beträge für die Kreisumlage und Jugendamtsumlage zu erheblichen Mehrbelastungen führt, die letztlich an die Bürger in Form von Belastungen (z.B. über die Grundsteuer B - s.u.) oder Leistungskürzungen weitergegeben werden. So wurde beispielsweise mit 1.248 Punkten jüngst im Haushaltsentwurf 2017 in Aldenhoven der NRW-weit höchste Belastungswert aufgerufen und die in Inden aktuell genannten 900 Punkte ebenfalls bei der Grundsteuer B stehen dem kaum nach. Weiterer Erhöhungsbedarf in diesen und weiteren kreisangehörigen Kommunen in der Zukunft ist absehbar. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass tatsächlich alle Konsolidierungsbemühungen in der Kreisverwaltung zwischenzeitlich erkannt und ausgeschöpft sind.

Konkrete Einsparungsmaßnahmen im Rahmen des Haushaltsentwurfes 2017/18 zugunsten der Kreis- bzw. Jugendamtsumlage sind für uns nicht ersichtlich. Obwohl wir mehrfach gebeten hatten, solche Maßnahmen aufzuzeigen, ist uns eine solche Liste noch nicht einmal für vergangene Einsparungsmaßnahmen vorgelegt worden. Aus diesem Grund und weil uns ein Haushaltsentwurf bisher nicht vorliegt, fällt es uns auch schwer, selbst konkrete Verbesserungsvorschläge zu machen - ganz unbeschadet der Tatsache, dass es Ihre Aufgabe bzw. der von Ihnen geleiteten Kreisverwaltung ist, im Rahmen der Haushaltsaufstellung Optimierungspotenziale aufzuzeigen, auch ohne dass es hierzu der Vorschläge der kreisangehörigen Kommunen bedarf.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir in unseren Häusern Konsolidierungsmaßnahmen regelmäßig dadurch erfolgreich ergreifen, dass im ersten Schritt seitens der Verwaltung aufgezeigt wird, wo überhaupt tatsächlich durch Entscheidungen auf den Haushalt Einfluss genommen werden kann. Diese Liste wird dann dergestalt abgearbeitet, dass überprüft wird, was auf welche Kosten im Einzelfall realisierbar ist. Danach obliegt es den politischen Entscheidungsträgern, die aufgezeigten Maßnahmen dann zu priorisieren und ggf. zu beschließen bzw. umzusetzen. Für ein erfolgreiches Ergebnis ist dieses Vorgehen unumgänglich, da es äußerst problematisch ist, ein bereits fertiges Zahlenwerk im Umfang des Kreishaushaltes nachträglich zu verändern, ohne sich in unbedeutende Details zu verlieren. Deshalb beschränken wir uns im Folgenden auf einige wenige Aussagen, die Maßnahmen betreffen, die im obigen Sinne beeinflussbar sind:

  1. Der Kreis möge sich solidarisch zeigen und sich freiwillig den Regeln der Haushaltssicherung unterwerfen.
  2. Zu erfolgreichen Haushaltsverbesserungen haben in der Vergangenheit oft prozentuale Budgetbeschränkungen geführt. Hier darf nochmals auf das Beispiel der Stadt Düren verwiesen werden, die durch eine 5%ige Budgetkürzung der Personal- und Sachkosten seinerzeit mehr als 10 Millionen Euro erwirtschaftet hat.
  3. Ein ähnliches Vorgehen ist für den Bereich der Personalkosten möglich, in dem die Personalkosten mindestens auf dem Stand 2016 eingefroren werden. Dem stehen zusätzliche Aufgaben nicht zwingend entgegen. Auch die kreisangehörigen Kommunen haben ständig neue Aufgaben und aufwändigere Aufgabenerfüllungen zu bewältigen. Dennoch führt das per Saldo nicht zu mehr Stellen. Der Mehrbedarf wird insbesondere durch organisatorische Maßnahmen aufgefangen. Die allermeisten Kommunen haben in den letzten Jahren sogar Stellen reduziert.
  4. Durch die Reduzierung der Größe des Kreistages auf die gesetzliche Mindestmitgliederzahl könnte einerseits der Sparwille des Kreistages belegt werden und andererseits der Aufwand für die politische Gremientätigkeit reduziert werden.
  5. Nach wie vor ist im Übrigen nicht nachvollziehbar, wie der Kreis Düren in Anbetracht der Finanzausstattung seiner ihm angehörigen Kommunen unbeirrt daran festhält, dass von ihm zwei Kindergartenjahre beitragsfrei gestellt werden und dadurch die Jugendamtsumlage deutlich (2,6 Mio. € pro Haushaltsjahr) erhöht ist. Tatsache ist, dass die Buchungsquote der 35- und 45-Stunden- Betreuung im Kreisgebiet Düren höher liegt als in Kreisen, in denen keine Beitragsfreiheit besteht. In diesem Bereich durch eine nachgelagerte Kontrolle steuernd eingreifen zu wollen, erhöht den erforderlichen Personalaufwand und somit Kostenaufwand sowohl auf Ebene des Kreises als auch seiner Kommunen. Die in der Haushaltsdiskussion zudem andiskutierte Frage, ob z.B. durch eine „differenzierte Beitragsfreiheit“ für eine 25-Stunden-Betreuung bei zu erhebenden Beiträgen mit größerem Betreuungsbedarf das Buchungsverhalten der Eltern und der Betriebskostenzuschussbedarf wirtschaftlicher gesteuert werden kann, lässt das Benehmensschreiben völlig offen. Es erklärt auch nicht, warum z. B. in der Stadt Düren im Kreis selbst und in unmittelbarer Nachbarschaft in der Städteregion Aachen Kindergartenbeiträge erhoben werden.
  6. Insbesondere hinsichtlich des Finanzbedarfs 2018 fällt auf, dass deutlich pessimistischere Planzahlen zugrunde gelegt werden, als dies aufgrund der Orientierungsdaten zu erwarten und möglich wäre. Würde hier eine an den Orientierungsdaten ausgerichtete Planung erfolgen, könnte sich nach vorsichtiger Schätzung eine Verbesserung des Kreisumlagesatzes von zumindest 1% bis 2% ergeben.

Diese Liste ist sicher nicht abschließend und soll nur beispielhaft aufzeigen, wo aus der Sicht der Bürgermeisterkonferenz noch Verbesserungspotential besteht. Handlungsbedarf ist dringend gegeben. Nur drei Kommunen des Kreises befinden sich im Jahr 2017 nicht in der Haushaltssicherung. Diese traurige Spitzenposition mag verschiedene Ursachen haben, die auch außerhalb des Kreises zu suchen sind.

Sie verlangt aber in jedem Fall von allen Entscheidungsträgern auf Kreisebene eine besonders hohe und ausgeprägte Bereitschaft, alles zur Verbesserung der Situation Beitragende zu tun. Dass diese Bereitschaft vorhanden ist, steht auch für die Bürgermeisterkonferenz außer Frage. Sie muss aber zwingend durch Taten und entsprechendes Handeln untermauert werden. Die freiwillige Selbstverpflichtung, sich unter die Regeln der Haushaltsicherung zu stellen, ist die logische Konsequenz und belastbares Signal vor dem Hintergrund der dramatischen Situation für die Bürgerinnen und Bürger in den kreisangehörigen Kommunen.

Ferner wird in der Argumentation des gleichbleibenden Kreisumlagesatzes schnell verdrängt, dass es in 2016 einen Aufwuchs in Höhe von 16,5 Mill. € gab, der nun weiter getragen wird. Dieser ist natürlich nicht allein dem Kreis anzulasten, jedoch wurden die erwartet hohen Aufwendungen z.B. gerade im Bereich Asyl bei Weitem nicht abgerufen und führen aber in den Folgehaushalten zu keiner erkennbaren Entlastung.

Zum Beleg der Belastungen, die durch die neuerliche beitragsmäßige Erhöhung der Kreisumlage in 2017 und 2018 den Kommunen und damit den Bürgern vor Ort entstehen, fügen wir eine Aufstellung bei, der zu entnehmen ist, wie hoch die Hebesätze der Grundsteuer B in den einzelnen Kommunen anzusetzen sind, will man allein darüber die Mehrbelastung kompensieren. Zurzeit gehen wir davon aus, dass zumindest ein Teil der kreisangehörigen Kommunen gezwungen sein wird, die Hebesätze der Grundsteuer B wegen der höheren Belastungen auch tatsächlich anzuheben.

 

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