Das Hin und Her der MfN mit dem Aufstellen eines Flächennutzungsplanes in Verbindung mit den Windkrafträdern.

Es ist nicht üblich, aber es muss sein: ein Blick in die Vergangenheit ist notwendig, um die Kuriositäten der MfN bei diesem Thema zu begreifen. Der Blick geht zurück bis in das Jahr 2005. In diesem Jahr hatte die Landesregierung von NRW den sogenannten Winderlass herausgegeben. Dieser Erlass besagt seit damals, dass Interessenten in einem Gemeindegebiet berechtigt sind, dort, wo sie es als geeignet empfinden, Windkraftanlagen (WKA) zu errichten oder errichten zu lassen.

Dieses Privileg wird nur aufgehoben, wenn eine Kommune einen Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt hat, mit dem „Vorrangzonen“ für diese WKA ausgewiesen sind – das ist die sogenannte Ausschlusswirkung.

Der damalige Bürgermeister hatte die Brisanz des Themas erkannt und brachte am 09.09.2008 auf Antrag der Fraktion „Bündnis90/Die Grünen eine dementsprechende Vorlage in den Planungs- und Bauausschuss ein. In dieser Vorlage steht:

„Die Stadt Nideggen hat bisher keine notwendige flächendeckende Untersuchung des Stadtgebietes auf Ausweisung von Konzentrationsflächen entsprechend dem Winderlass vom 21.10.2005 durchgeführt. Nur wenn eine derartige Untersuchung durchgeführt würde und die in Betracht kommenden Flächen im Flächennutzungsplan dargestellt sind, kann eine so genannte Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet erzielt werden. Solange dieses Gutachten nicht erstellt ist, gilt die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, was bedeutet, dass WKA überall im Außenbereich errichtet werden können, ohne dass die Verwaltung dies verhindern kann.“

Damals versagte ihm allerdings seine eigene CDU-Ratsmehrheit die Gefolgschaft, aus dem Antrag wurde nichts.

Von da bis zum heutigen Tage hat es keine Änderung des FNP für diesen speziellen Fall gegeben. Durch die sich bei der Energiewende ergebenden geänderten Auswirkungen, wird es nun höchste Zeit zu handeln, damit die Stadt Nideggen das Heft in der Hand zu behält und nicht Eigeninteressen die Oberhand gewinnen.

Zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger stellen wir die Wirkungen einer notwendigen Anpassung noch einmal dar:

Einzig und allein wird dies durch einen auf die Windkraftkonzentrationszonen ausgerichteten FNP verhindert, bei dem eine flächendeckende Untersuchungen im Gemeindegebiet stattgefunden hat, die diese Zonen ausweisen, verhindert, dass Wildwuchs entsteht. Oder wie es in der Umgangssprache heißt, eine „Verspargelung der Landschaft“ wird verhindert. Dann, und nur dann, müssen Anträge auf das Errichten von WKA nur für diese Zonen genehmigt werden.

Betonen muss man aber auch, dass eine FNP-Planung mit dem Ziel Null Flächen auszuweisen, auch keine Chance bei der überregionalen Prüfung haben würde.

Dies hatte schon im Jahre 2008 der damalige Bürgermeister richtig festgestellt.

An dieser Situation hat sich, um es noch einmal zu betonen, in Nideggen seither nichts geändert.

Fehlt ein so aufgestellter FNP, berechtigt es jeden Investor dazu, Anträge zum Aufstellen von WKA zu stellen, wo immer es ihm passt. In dieser für alle Bürgerinnen und Bürger gefährlichen Lage befinden wir uns derzeit; es fehlt nämlich die Ausschlusswirkung!

Stellt jemand also einen solchen Antrag kann die Kommune die Umsetzung für ein Jahr verhindern. Diese Frist ist aber oftmals zu kurz, um für die Umsetzung alle erforderlichen Gutachten zu bekommen, da sie im Einzelfall länger als ein Jahr benötigen, um zu einem Abschluss zukommen.

Um dieser Gefahr zu entgehen, gibt es keine Wahl: Der FNP muss so schnell es geht rechtskräftig werden.

Aber bis dahin gibt es zumindest noch einen Fallstrick, der gern von Besserwissern geflissentlich übersehen oder mit juristischem Halbwissen wegdiskutiert werden soll:

Das Verfahren muss ohne schuldhaftes Verzögern erfolgen.

Werden von der Bezirksregierung (BezReg) bei der Prüfung des FNP von der Kommune verursachte Verzögerungen erkannt, ist díe Ausschlussfrist hinfällig.

Nach dem derzeitigen Wissen versteht es sich von selbst, dass bei den Gesprächen mit der BezReg dabei auch auf den im Raume stehenden Abstand von 1.500m zur Bebauung eingegangen wird.

Fazit:

  • Noch ist der Antrag zum Aufstellen eines FNP nicht gestellt
  • Daher kann es noch keinen Beschluss zum Aufstellen von Windkraftanlagen geben.
  • Die Stadt Nideggen muss das Aufstellen des FNP voran bringen, um sich nicht dem Vorwurf des schuldhaften Verzögerns auszusetzen.
  • Nur auf diesem Wege ist ggf. ein geordnetes und vertretbares Aufstellen von WKA gesichert.

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