Windkraft – Landesregierung streut Sand in die Augen der Kommunen

Mit der angekündigten Änderung des Windkrafterlasses zeigt die Landesregierung erneut ihren Willen, den Ausbau der Windkraft weiter einzuschränken oder gar zum Erliegen zu bringen. Aus rechtlicher Sicht ein sehr fragliches Vorhaben. „Durch dieses Vorgehen erzeugt die Landesregierung eine planerische Unsicherheit, die unnötige Schwierigkeiten heraufbeschwört“, so Wolf Dieter Keß, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion Nideggen. „Mit der Änderung des Erlasses kann beispielsweise eine Abstandsfläche von 1.500 m nicht rechtssicher festgeschrieben werden, auch wenn die Landesregierung dies behauptet. Eine solche Vorgabe wäre nur durch eine Anpassung des Landesentwicklungsplanes möglich.“

Ein solches Verfahren ist durch die Landesregierung nun in die Wege geleitet worden, aber solange dieses nicht umgesetzt ist, können Kommunen weiterhin Planungen vornehmen und vorbereitete Vorhaben umgesetzt werden. Selbst wenn der Windkraft weiterhin Steine durch die Landesregierung in den Weg gelegt werden, bestehen große Zweifel, dass eine Strategie der totalen Verhinderung rechtlich überhaupt durchsetzbar ist.

„Bundesweit geltendes Recht schreibt vor, dass der Windenergie substanziell Raum verschafft werden muss. Dieser Grundsatz muss auch von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beachtet und respektiert werden“, so Wolf Dieter Keß.

 

Wir wünschen allen unseren Lesern und Freunden ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018

Nideggen, den 31. Dezember 2017