Ein Flächennutzungsplan (FNP) für Windkraftanlagen.

In der Bauausschusssitzung am 20. März diesen Jahres stand das Thema

Ausweisen von Windkraftkonzentrationszonen und damit die 8. Änderung des FNP

zur Entscheidung an.

1. Der Ausschuss bietet schon ein Zerrbild der Realität ab. Und das nur weil populistische Vereinigungen und Fraktionen glauben, sich gegen die Rechtslage stellen zu können.

Der Reihe nach:

Bereits im Jahre 2008 legte der damalige Bürgermeister, der sicherlich kein Freund der SPD-Fraktion war und ist, für die Sitzung des Bau-Ausschusses am 09.09.2008, in Kenntnis der bestehenden Rechtslage einen Antrag zu Änderung des bestehenden FNP mit Absicht vor, Flächen für Windkraftanlagen (WKA) auszuweisen. Da wir wissen, dass es zumindest eine Fraktion im Rat gibt, die vorschnell behaupten könnte „das stimmt nicht“, wird die damalige Vorlage mit abgebildet. Wir hoffen, der Betroffene erinnert sich auch!

Es ist ja nicht neu, dass bei fehlender Ausweisung solcher Flächen jeder, der will und jeder, der kann, einen Antrag zur Errichtung der WKA stellen kann. Und zwar für die Fläche, die er als Eigentümer besitzt oder ein entsprechendes Benutzungsrecht hat.

Dagegen kann die Kommune nur sehr schwer einschreiten.

Einziges Mittel zur Steuerung wo solche Anlagen errichtete werden dürfen, ist ein FNP, auf dem diese Flächen eindeutig ausgewiesen sind.

Diese Problematik wurde seitens der SPD Fraktion in verschiedenen Ausschusssitzungen dargelegt. Aber offensichtlich verbietet einigen politischen Vereinigungen der populistische Effekt, den Tatsachen Rechnung zu tragen und mit diesem Instrument regulierend in unsere Landschaft einzugreifen.

2. Tatsache ist, es gibt Interessenten in Nideggen, WKA zu errichten.

Weiterhin wird in bewusster Kenntnis der Realität ein Beschluss unter Hinweis auf

eventuell zu erwartende Änderungen der neuen Landesregierung

herbeigeführt.

Dabei geht es im Wesentlichen um geänderte, d. h., vergrößerte Abstände von WKA zu Bebauungen.

Wer aufmerksam die Meldungen in der Presse verfolgt hat, konnte hören, lesen oder sehen, dass bereits dazu von einem Richter aus Münster die Äußerung kam, dass diese Entscheidung nicht landesrechtlicher sondern bundesrechtlicher Natur sind, und dass alle bisherigen obersten Gerichtsentscheidungen die bisher gegebenen Entscheidungen untermauerten.

Hier wird bewusst mit der Unkenntnis und Gutgläubigkeit der Menschen gespielt. Das ist im höchsten Maße fahrlässig!

3. Außerdem:

Das Ausweisen von WKA-Konzentrationsflächen ist nicht gleichzusetzen mit dem Errichten solcher Anlagen. Es gibt aber der Kommune das Recht, selbst die Auswahl der zur Verfügung stehenden Flächen zu steuern, Wildwuchs zu verhindern und einer „Verspargelung“ unserer Landschaft entgegen zu treten.

Die SPD in Nideggen setzt sich stets für eine sachliche Beurteilung der Situationen ein und sucht Entscheidungen für die Menschen in Nideggen und nicht, wie fälschlicher Weise in anderen Publikationen behauptet wird, Lösungen für Einzelne!

Bilden sie sich jetzt bitte selbst ihr Urteil, wer sich hier positiv für Nideggen einsetzt und wer nicht.

sitzungsvorlage