Friedhofgebühren unter anderem – oder wie man öffentliche Gelder verschleudern kann

Es kommt schon in die Nähe einer Zirkusnummer:

Herr Fritsch, MfN, beschwert sich in der Zeitung über die Vorlage zur Berechnung der Friedhofgebühren.

Dieser Beschwerde bedurfte es aber gar nicht. Denn die Verwaltung in Person des Bürgermeisters, Herrn Schmunkamp, hatte in einer Ratssitzung selbst den Fehler festgestellt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass eine neue Gebührenkalkulation zur darauf folgenden Ratssitzung vorgelegt wird. Dies ist auch so geschehen.

  • Also, nicht ein Herr Fritsch hat einen Fehler festgestellt sondern die Verwaltung.

Aber es entspricht wohl seinem Ego dieses Problem als das von ihm gelöste hinzustellen.

Es gibt eben eine Reihe von Menschen, die sich gern auf Kosten anderer und mit fremden Federn schmücken!

Es kommt aber ja noch besser:

Seit 4 Jahren (in Worten: vier) wird diese Kalkulation mit dem darin enthaltenen Fehler dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

  • Seit 4 Jahren, also so lange es diesen Fehler gibt, stimmt Herr Fritsch und mit ihm die Fraktion der MfN für die jeweilig neuen Gebühren!
    Und mit einem Male meint er mitteilen zu müssen, einen Fehler entdeckt zu haben, hat aber vier Jahre lang nichts gemerkt – na so was!
    Das kommt doch der Vermutung sehr nahe: Etwas anprangern, egal ob ganz richtig, halb richtig oder falsch, es wird schon etwas an dem Beschuldigten hängen bleiben (Diese Aussage stammt übrigens vom Vor- Vorgänger des heutigen Bürgermeisters).

Wenn das kein Ruhmesblatt ist?

Aber so arbeitet diese Fraktion andauernd:

Immer nur einen kleinen Teil des Gesamtthemas darstellen, damit die Bürgerinnen und Bürger denken, wie aufmerksam doch diese Fraktion ist - aber die Gesamtdarstellung eines Themas vermeiden. Denn es könnte ja zum eigenen Nachteil gereichen. So z. B. geschehen im Zusammenhang mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen.

  • Der Bürgermeister sollte die vollständigen Quelldateien zur Gebührenkalkulation zur Verfügung stellen.

Das Gericht sah das als teilweise berechtigt und nicht wie die Veröffentlichung in der Presse es erscheinen ließ, als vollständig berechtigt an.

Die Folge:

Die MfN obsiegte zur Hälfte und hat daher – eigentlich - auch die Hälfte der Ausgaben fürs Gericht zu zahlen.

Aber da man ja die Klaviatur des eigenen Vorteils gut zu spielen weiß, stellt die MFN jetzt den Antrag auf Ersatz der Ausgaben an die Verwaltung – und die muss dem Antrag nachkommen.

Im Klartext: Das Verfahren zahlen die Steuerzahler jetzt in Gänze. Nämlich den Teil der Verwaltungsausgaben plus den Teil der MfN-Fraktion.

Aber in den Sitzungen so tun, als ob sie um jeden Euro-Cent kämpfen, den die Verwaltung ausgeben möchte und wenn es nur 250 € Repräsentationsmittel für den Bürgermeister sind.

Ganz zu schweigen von den bereits über 100.000 € verursachten Kosten des Verfahrens gegen die Windkraftanlagen der Gemeinde Kreuzau, das auch durch diese Fraktion mit angestrengt wurde und ohne Hoffnung auf Erfolg geführt wird. Die weiteren Kosten des Verfahrens nicht eingerechnet.

  • Zum Teil wurde gegen den Rat des eigenen Anwalts gehandelt und so mehr als leichtfertig Geld verschwendet!

Aber die MfN sind ja der Sparpapst schlechthin.

 

Dennoch wünschen die SPD Nideggen allen Besuchern unserer Internetseite ein friedfertiges Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.