Auch unter großen Schwierigkeiten muss die politische Arbeit in Nideggen weiter gehen.
Seit Anfang April haben bereits einige Sitzungen stattgefunden.
Wichtige Entscheidungen mussten getroffen werden. Da die Öffentlichkeit nur sehr eingeschränkt an den Sitzungen teilnehmen kann, werden wir an dieser Stelle berichten.
Am 21. April tagte der Haupt- und Finanzausschuss, stellvertretend für den Rat.
Die wesentlichen Punkte haben wir zusammengefasst:
- Die SPD Fraktion hatte einen Antrag eingereicht, über das Problem der verunreinigten Bioabfälle. Aus anderen Kreisen lagen uns Berichte vor, dass sehr hohe Kosten entstanden waren, den mit allen möglichen Abfällen versetzten Bio-Abfall auszusortieren bzw. ihn der Verbrennung zuzuführen, da das die preiswertere Alternative war.
Die Verwaltung legte uns einen Bericht des Entsorgungsunternehmens vor, aus dem genau der Punkt der Kosten nicht dargestellt wurde. Wir haben das beanstandet und gefordert die Zahlen nachzuliefern.
Die Verw sagte das zu. Wir werden später berichten.
- Der FDP erschien es wichtig, die bisher begrenzte Anzahl Fraktionssitzungen, die auch mit Sitzungsgeldern vergütet werden soll, unbegrenzt in die Satzung der Stadt Nideggen aufzunehmen.
Wir haben dem mit einer entsprechenden Bemerkung zugestimmt. Die Verw hatte bereits einen geänderten Satzungsentwurf zur Abstimmung vorgelegt.
Der Bedarf erschloss sich uns zwar nicht, da bisher keine Fraktion über die Obergrenzer von 25 Sitzungen hinaus, Bedarf angemeldet hatte.
Im Anschluss daran wurde über die weitere Satzungsänderung diskutiert, die darauf abstellt, dass künftige Veröffentlichungen primär auf der Internetseite der Stadt stattfinden und nur noch nachrichtlich im Rurblick.
Dem wurde nach langem Austausch zugestimmt.
- Als weiteren Punkt wurde dem Gremium der Verteilung der Finanzmittel der Sportpauschale vorgelegt. Es stehen in dieser Zuweisung des Landes 60.000€ zur Verfügung.
Da darüber intensiv im Stadtsportverband mit den Vereinen abgestimmt wird, ist es gute Tradition, diesen Vereinbarungen zuzustimmen. Die Aufteilung wird seit einigen Jahren so vorgenommen, dass
- 20.000 € zweckgebunden vorgehalten werden
- 15.000 € für unvorhergesehene Zwecke bereit gestellt werden und
- 20.000 € den Vereinen auf Antrag direkt zur Verfügung gestellt werden.