Die SPD Fraktion hat, wegen der kurzfristigen Terminierung der Sitzung und der damit verbundenen Entscheidung in der Vorwoche, einen Eilantrag vorgelegt.
Hintergrund:
Die Sitzung am 10.07.18. hatte mit 12:13 Stimmen einen Beschluss ergeben, der die Fortführung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren am Eschauel ermöglicht, soweit sich der, bis zu diesem Tage nicht persönlich vorgestellte, Bürge Peter Becker, per Vertrag bereit erklärt, in die Bürgschaft einzutreten.
Die CDU Fraktion vollzog damit - nur auf Basis eines Zeitungsartikels, der am Tag vor der Sitzung erschien, eine komplette Kehrtwende:
Statt des von Ihr vorliegenden Antrags (sofortige Einstellung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens) beantragte Sie nun:
Das FNP-Verfahren wird fortgesetzt, wenn der Bürge bis zum 20.07. einen Bürgschaftsvertrag bei Stadt unterschreibt.
Damit konnte sie sich zwar so nicht durchsetzen, erreichte aber, dass der „alte“ Beschluss jetzt allgemein gefasst wurde, dass FNP-Verfahren weiter zu führen.
Da weder die Vorgehensweise noch der Umfang der Bürgerschaft nicht einmal im Ansatz bekannt waren, sollte sie dann in der kurzfristig einzuberufenden Sitzung festgelegt werden. Also 1 Woche später am 17.07.18.
Das war für die SPD Fraktion Anlass genug, den Antrag zum Erfüllen einer notwenigen Bedingung zu stellen:
Der Bürge muss nicht für die den Betrag gerade stehen, der nur unter der Androhung von Rechtsmitteln gezahlt wurde, sondern auch für das Aufstellen eines Bebauungsplanes (BPlan). Dazu hatten wir eine rechtliche Expertise eingeholt, die den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorlag, die klar stellt, warum er aufgestellt werden muss. Sie können ihn in der in der Anlage lesen.
Anm.: Die Haftung für den bereits gezahlten Betrag ergibt sich aus der drohenden Gefahr einer Insolvenz der GmbH, durch die über einen Zeitraum von 2 Jahren rückwirkend bezahlte Rechnungen von den Gläubigern wieder zurück zu zahlen sind, um in die Insolvenzmasse einzufließen.
Von Anfang an weigern sich Bauausschuss- und Ratskollegen*innen der anderen Fraktionen, insbesondere MfN, Unabhängige und CDU, die gravierenden rechtlichen Unterschiede zwischen Bauen auf Basis FNP und BPlan anzuerkennen.
Entweder wird die Meinung vertreten:
- das hat Zeit bis nach einem positiven Beschluss zur Änderung des FNP oder
- Es wird behauptet, alles ließe sich in einem, nach positivem FNP-Beschluss, dann zu verabschiedenden Pachtvertrag regeln.
Beides ist so nicht richtig und birgt große Gefahren für die Antragstellerin, für Nideggen für und auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Gefahr für die Antragstellerin: Sie wird im Unklaren darüber gelassen, was als finanzielle Vorausleistung auf sie zukommt, bis sie in die rechtliche Position der Realisierung kommt. Immerhin handelt es sich um einen Betrag in Höhe von ca. 30.000 €.
Da die Antragstellerin, die Grüner Salamander GmbH, bis heute den Zustand der Zahlungsunfähigkeit hat, sollte auch Klarheit über die Belastung herrschen, um ggf. die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen zu können.
Die Gefahr für Nideggen ergibt sich aus der Expertise, in der eindeutig herausgearbeitet ist, dass nur ein BPlan die Verwaltung in die Lage versetzt auf Dauer Herrin der Lage zu sein!
Deutlicher ausgedrückt: Nur ein BPlan versetzt die Kommune in Lage zu steuern, dass nur das errichtet und getan wird, was auch gewollt ist! Ob zivilrechtliche Klagen aus einem Pachtvertrag zum Erfolg führen ist immer auch eine Auffassungssache des zuständigen Gerichts, sie sind langwierig und für beide Seiten ggf. eine hohe zusätzliche finanzielle Belastung!
Genau dies ist für die Bürgerinnen und Bürger auch das Risiko eines fehlenden BPlan’s;
Die finanziellen Belastungen aus Streitigkeiten und Gerichtsverfahren müssen direkt über die Steuerentscheidungen mitgetragen werden.
Wer also bereit ist, ein so komplexes Verfahren einmal bis zu Ende zu denken und sich nicht hinter der Aussage verschanzt:
Das regeln wir alles in einem Pachtvertrag, vergibt auf Dauer die Chancen sowohl Klarheit über Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. Mit einem BPlan wird auch einer absehbaren Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien vorgebeugt. Damit wird der Grundsatz der Risikovermeidung für alle Nideggener Bürger*innen verletzt.
Die SPD Fraktion hat von Anfang an klar gemacht, dass sie aus vielen Gründen das Verfahren ohne BPlan auf keinen Fall positiv mit gestaltet wird.