Es kommt schon in die Nähe einer Zirkusnummer:

Herr Fritsch, MfN, beschwert sich in der Zeitung über die Vorlage zur Berechnung der Friedhofgebühren.

Dieser Beschwerde bedurfte es aber gar nicht. Denn die Verwaltung in Person des Bürgermeisters, Herrn Schmunkamp, hatte in einer Ratssitzung selbst den Fehler festgestellt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass eine neue Gebührenkalkulation zur darauf folgenden Ratssitzung vorgelegt wird. Dies ist auch so geschehen.

  • Also, nicht ein Herr Fritsch hat einen Fehler festgestellt sondern die Verwaltung.

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Schule_Nideggen

Es war keine schöne Geburt, die Sekundarschule, aber jetzt ist sie da und sie muss bleiben.

In einem langen und intensiven Gespräch im Rathaus mit der Schulaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidenten, in Person der Regierungspräsidentin, wurde die Gegebene Situation eingehend erörtert. Dabei stellte sich heraus, dass seitens der Schulaufsicht alles getan wird, um Nideggen die weiterführende Schule zu erhalten.

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Es ist nicht üblich, aber es muss sein: ein Blick in die Vergangenheit ist notwendig, um die Kuriositäten der MfN bei diesem Thema zu begreifen. Der Blick geht zurück bis in das Jahr 2005. In diesem Jahr hatte die Landesregierung von NRW den sogenannten Winderlass herausgegeben. Dieser Erlass besagt seit damals, dass Interessenten in einem Gemeindegebiet berechtigt sind, dort, wo sie es als geeignet empfinden, Windkraftanlagen (WKA) zu errichten oder errichten zu lassen.

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